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Was sind eigentlich Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden (BHV)?
… als Besonderheiten aus unseren Bedingungen das Stichwort Mängelbeseitigungsnebenkosten:
Ein Heizungsinstallateur hat in einem Neubau die Leitungen für eine Fußbodenheizung verlegt.
Nach Bezug des neuen Eigenheims stellten die Bewohner einen Wasserschaden fest.
Der Schaden wurde durch eine fehlerhafte Verbindung der Leitungen ausgelöst, über einen längeren Zeitraum ist Wasser ausgelaufen. Die Kosten für die Trocknung der Schadenstelle sind unstrittig.
Aber auch der bereits ausgelegte Fliesenboden und der darunter befindliche Estrich müssen geöffnet werden, damit der Betrieb die mangelhafte Werkleistung nachbessern kann.
Wir ersetzen in diesem Beispiel die sogenannten Mängelbeseitigungsnebenkosten.
… als Besonderheiten aus unseren Bedingungen das Stichwort Nachbesserungsbegleitschäden:
Ein Heizungsinstallateur hat eine Fußbodenheizung installiert. Nach Bezug wird festgestellt, dass die vereinbarte Heizleistung nicht erreicht wird. Ein Schaden am Gebäude selbst ist nicht entstanden.
Der Betrieb hat lediglich falsches Material für die Dämmung verwendet und muss seine Leistung nun nachbessern. Hier ist erforderlich andere Gewerke zu zerstören. Von der Betriebshaftpflicht werden die zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten übernommen.
Lassen Sie Ihre Kunden und Mandanten auch von unserer Besserstellungsklausel und Update-Garantie profitieren. Denn es ist mühsam alle Bedingungsbestandteile zweier Tarife gegenüberzustellen. Um Ihnen eine haftungssichere Beratung zu ermöglichen, bieten wir in unseren Gewerbetarifen BHV und Inhalt die Besserstellungsklausel an. Sollte der Versicherungsschutz des unmittelbaren Vorversicherers weitgehender sein, so regulieren wir Schäden in den ersten 3 Jahren nach dessen Bedingungen. Und über die Update-Garantie werden künftige Deckungserweiterungen in unseren Tarifen auch für bestehende Verträge wirksam.
Berechnung und Abschluss hier: https://www.bgv.de/makler/tarifrechner/firmen-und-vereine/betriebshaftpflicht/?vm_id=67329
Die Produktinhalte sind hier stark verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist ausschließlich der Wortlaut der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen: https://makler.bgv.de/makler/media/vermittler-und-makler/firmen/bhv-neu/bhv-2022/bedingungen-avbs/f10067-verbraucherinformation-firmen-haftpflicht.pdf
ÜBER DEN AUTOR
Max Mustermann
Max Mustermann ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.
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