Hannoversche: Vereinfachte Gesundheitsprüfung bei der Praxis- und Immobilienabsicherung - jetzt unbefristet

Ihr Kunde baut oder möchte eine Immobilie bauen, erwerben oder modernisieren? Oder er ist Arzt und macht sich mit einer Praxis selbstständig? Die Kreditvergabe für größere Anschaffungen ist fast immer an den gleichzeitigen Abschluss einer Risikolebensversicherung gekoppelt.

Gut, dass die Hannoversche den optimalen Rundumschutz zu besonders günstigen Beiträgen bietet. Noch besser: Die Praxis- und Immobilienabsicherung bietet die Hannoversche mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an und das gilt für alle Tarife – egal, ob mit konstanter oder fallender Versicherungssumme. Bis zur Höhe der Darlehenssumme, maximal einer Versicherungssumme von 850.000 Euro.

Mit nur zwei Gesundheitsfragen die Praxis- oder Immobilienfinanzierung absichern – von diesem Service profitieren ab jetzt noch mehr Ihrer Kunden jetzt ohne Befristung:

 

Medikamente:
Haben Sie in den letzten 2 Jahren über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Wochen verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen oder nehmen Sie aktuell Medikamente? (Nicht relevant sind Verhütungsmittel, Allergiemedikamente, Schilddrüsenmedikamente, Nahrungsergänzungsmittel).

 

Erkrankungen:
Sind in den letzten 2 Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz-Kreislauferkrankungen, Hypertonie, Krebs, Schlaganfall, Chronische Nierenerkrankung, Chronische Magen- oder Darmerkrankung, Diabetes, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, Erkrankungen der Atemwege, HIV-Infektion/AIDS, kontrollbedürftige Laborwerte außerhalb der Norm?

 

Das sind die Voraussetzungen für die Absicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung:

  • Anhebung des Höchsteintrittsalters von 45 auf 50 Jahre
  • Verlängerung der Frist von 6 auf 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrages
  • Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung eines Hypothekendarlehens für den Bau oder Neuerwerb einer selbstgenutzten Immobilie oder Arztpraxis.
  • Versicherte Person ist der Darlehensnehmer
  • Der Todesfallschutz entspricht maximal der Höhe des Darlehens, jedoch höchstens 850.000 EUR einschl. Vorversicherung bei der Hannoversche aus den letzten fünf Jahren.

 

Die Hannoversche Immo-Aktion gilt für folgende Finanzierungen:

  • Finanzierung des Baues oder Neuerwerbs einer selbstgenutzten Immobilie,
  • Finanzierung einer Praxis (für niedergelassene Ärzte),
  • Modernisierung einer Immobilie,
  • Vermietete und/oder geschäftlich genutzte Immobilien,
  • Finanzierung einer Immobilie für nahe Angehörige (1. Grades),
  • Finanzierung einer selbst genutzten Ferienimmobilie im Inland (ohne überwiegende Vermietung an Externe).

Ist die angedachte Renovierung eine Modernisierung? Ist die Arztpraxis mit abgesichert bei einer Modernisierung? Und privat genutzte Ferienimmobilien? Können diese ebenfalls abgesichert werden? Was sind genau nahe Angehörige und profitieren diese auch von der Absicherung? Diese und mehr Fragen beantwortet der Hannoversche Fragebogen zur Immo-Aktion.

Diesen sowie Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf dem Kontaktmarktplatz der Hannoversche.