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Der Blog zum Kontaktmarktpkatz
JA – aber nur bei guter Beratung.
Eines ist klar:
Riester-Verträge erreichen durch Grund- und Kinderzulagen oft sehr hohe Förderquoten und, über die Zeit, ansehnliche Guthaben. Gerade Verträge von Frauen.
Doch was passiert bei Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners?
Der Gesetzgeber sieht vor: Das Guthaben aus Riesterrenten kann im Todesfall auf die Riesterrente des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Das ist bekannt.
Und viele meinen: Wenn der Ehepartner noch keine Riesterrente hat, kann er diese ja dann abschließen.
Kann er? Wirklich?
Die Herausforderung liegt in der Brutto-Beitragsgarantie.
Der Abschluss von Riesterrenten wird speziell für ältere Kunden immer schwieriger, da die Laufzeit für die Bruttobeitragsgarantie nicht immer ausreicht. Oft sind dann längere Laufzeiten nötig (weit über Endalter 67 hinaus), manchmal sind wesentlich höhere Beiträge erforderlich und:
Häufig ist kein Angebot mehr darstellbar!
Gerade in der letzten Woche haben wir eine konkrete Anfrage erhalten, weil eine Riesterkundin verstorben ist und der Ehemann nun eine Riesterrente benötige, um das Guthaben zu übernehmen. Doch der Mann war 59 Jahre alt. Was nun?
So viel vorab: Mit etwas Glück und RiesterCare haben wir es noch hinbekommen!
Doch was wäre in zwei, drei oder fünf Jahren passiert?
Es wäre zu einer förderschädlichen Auflösung des Vertrags gekommen. Alle Grund- und Kinderzulagen wären zurückzuzahlen. Ebenso die evtl. Steuervorteile. Zur Erinnerung: Gerade die Verträge von Frauen erreichen oft sehr hohe Förderquoten.
Deshalb mein Tipp:
Schaut einmal Eure Bestände an mit dem Blick auf Ehepaare, von denen nur ein Partner eine Riesterrente abgeschlossen hat.
Denn wir meinen:
Mehr Rente ist gut. Mehr Förderung ist besser.
Und bereits erhaltene Förderung behalten zu können, ist am besten.
Kommt bei Fragen gerne auf mich zu!
Viel Spaß und Erfolg mit der HanseMerkur wünscht Euch
Thomas Löhning
Vertriebsleiter der HanseMerkur Lebensversicherung
Beethovenstr. 60
16548 Glienicke
Telefon: 033056 / 94 776
Telefax: 040 / 4119 96 75 336 (Ja, Vorwahl HH ist richtig!)
Mobil: 0170 / 784 43 46
e-Mail: [email protected]
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ÜBER DEN AUTOR
Max Mustermann
Max Mustermann ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.
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