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Kauf dir Zeit - Kauf dir Sicherheit
Das Leben läuft ja nicht konstant. Das betrifft neben allem anderen auch die finanzielle Belastung. Selbst, wenn alles nach Plan läuft, ist die Belastung zwischen dem 30-55 Lebensjahr am höchsten. Denn wer eine Familie gründet, die neben aller Freude, die sie bringt, eben auch Geld kostet, braucht viel Lebensraum. Und das ist immer noch sehr häufig die eigengenutzte Immobilie.
„Es ist vollkommen logisch, dass ich meiner Familie ein Zuhause geben will. Und das soll auch bestehen, wenn ich nicht mehr lebe. Egal, wann das ist. Deshalb muss ich die Finanzierung meiner Immobilie vor allen Eventualitäten absichern.“
Diese und ähnlich Aussagen bzw. Wünsche sind Familien und besonders für Immobilienbesitzer oder Häuslebauer sehr wichtig.
Darüber hinaus verlangt die Bank oft eine Risikolebensversicherung zur Absicherung des Darlehens. Das ist dann unschön, wenn die Kundin oder der Kunde Raucher sind oder Vorerkrankungen haben. Denn dann wird es entweder teuer oder unmöglich.
Was aber geht ist der Ratenschutz/ Baufischutz der Zurich.
Es gibt
Wenn Ihre Kundin oder Ihr Kunde möchte, können bis zu 30% der Darlehensrate bei Krankschreibung und 40% der Rate bei Arbeitslosigkeit abgesichert werden.
Warum reichen 30% bzw. 40%?
Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gibt es einen Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Das Krankengeld liegt bei ca. 70% und das Arbeitslosengeld bei 60% bzw. bei 67%, wenn Kinder dabei sind.
Basis-Schutz – „Kauf dir Zeit“
Komfort-Schutz – „Kauf dir Sicherheit“
Highlights der Zurich Risikolebensversicherung
Arbeitslosigkeitsversicherung
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Einfache interaktiv nutzbare Angebots-Applikation
(Erreichbar über Ihren Web-Life Zugang)
Mehr Informationen finden Sie im Maklerweb
Wer grundsätzlich gesund ist, kann auch einzeln den Schutz bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit wählen. Und mit Gesundheitsfragen ist auch eine höhere Versicherungssumme beim Todesfallschutz möglich.
Ein Tipp noch von uns:
Wenn sich Ehepartner versichern, ist es immer sinnvoll, sich „über Kreuz“ zu versichern. In einem Vertrag ist der Mann versichert, aber der Vertrag gehört der Frau und im anderen ist die Frau versichert, aber der Vertrag gehört dem Mann. Wenn dann mal eine Leistung fällig werden sollte, so ist diese als Versicherungsleistung steuerfrei. Ist aber die versicherte Person auch die, die der Vertrag gehört, dann fällt die Leistung ins Erbe und wird gegebenenfalls steuerpflichtig.
Wie hoch ist der Anspruch für Witwen oder Witwer?
Hier geht es zum Witwen- und Witwer-Rechner
Lesen Sie hier mehr Zurich Leben (apella.de) oder auch hier: Zurich Maklerweb-Berufsunfähigkeits-Schutzbrief
Ihre Ansprechpartner:
Thomas Schulz Regionalmanager Life: 0173 7012945 oder [email protected]
Patrick Wiertz Tandempartner Life: 0221 7715-6553 oder [email protected]
ÜBER DEN AUTOR
Max Mustermann
Max Mustermann ist Experte für Online-Marketing und hat bereits zahlreiche Projekte aufgebaut in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat. In diesem Blog erfährst du mehr über seine Expertise.
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