KRAVAG KfzPolice

Produkt-Highlights und Sondereinstufungen

  • Neupreisentschädigung nach Erstzulassung des Pkw oder Kaufwertentschädigung in der Vollkasko für Gebraucht-Pkw nach erstmaliger Zulassung auf den Kunden
  • Besonderer Versicherungsschutz für Elektro- oder Hybridfahrzeuge
  • Umweltbonus: Bei einem Elektro-Pkw erhalten Sie automatisch einen Nachlass von 25 Prozent. Bei anderen CO2-emissionsarmen Pkw sparen Sie bis zu sechs Prozent des Versicherungsbeitrags. Diese Ersparnis ist gestaffelt bis zu einem CO2-Ausstoß von 115 g/km
  • attraktive Sondereinstufungen für Ihre Privat- und Firmenkunden 
     

BranchenPolice

Versicherungsschutz für gewerbliche Fuhrparks ab drei Motorfahrzeuge

Die Kfz-BranchenPolice ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen mit Fuhrparks von drei bis neun Motorfahrzeugen konzipiert. Versicherbar sind Pkw, Nutzfahrzeuge, Omnibusse, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krafträder und Campingfahrzeuge.

Produkt-Highlights

  • Branchenindividuelle Beiträge für Kfz-Haftpflicht und Kasko
  • Günstige Erst-Einstufung – mindestens in Schadenfreiheitsklasse SF2
  • Sondereinstufung für einen Pkw (z. B. des Geschäftsführers/Inhabers) in Schadenfreiheitsklasse SF 16
  • Sondereinstufung eines weiteren Pkw in SF 5
  • Vereinfachte Beitragsberechnung für Pkw

Der Versicherungsnehmer muss Halter der Fahrzeuge sein. Ausgenommen hiervon ist die Zulassung auf den Geschäftsführer/Betriebsinhaber oder eine zulassungsrechtliche Notwendigkeit (z. B. bei GbR).

SFR-Systematik

Bestehende Fahrzeuge und neu hinzukommende profitieren von günstigen Einstufungen in die Schadenfreiheitsklassen. Wenn beim Vorversicherer ein SFR vorhanden ist, der schlechter als die nachfolgend genannten Ersteinstufungsklassen ist, wird die SFR-Einstufung wie folgt vorgenommen.

  • SF2 für gewerbliche Risiken in der Haftpflicht, SF 3 in der Vollkasko
  • SF 3 für Pkw, Leichtkrafträder/-roller, Trikes, Quads, Camping-Kfz, Krafträder/-roller in Haftpflicht und Vollkasko
  • SF 16 für einen Pkw (z. B. des Geschäftsführers/Inhabers) in Haftpflicht und Vollkasko
  • Sondereinstufung eines weiteren Pkw in SF5
  • SF 10 für landwirtschaftliche Zugmaschinen in Haftpflicht und Vollkasko
  • SF 1 für Mietwagen, Taxe in Haftpflicht und Vollkasko

Tarifniveau

  • Bei Pkw keine Angabe von weichen Tarifierungsangaben notwendig - außer Fahrleistung (Fahrleistungsklassen in 1.000er Schritten)
  • Werkstattservicenachlass 15% für Pkw
  • Nachlass für Elektroantrieb in Höhe von 25% für
    - Pkw (WKZ 112)
    - Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (WKZ 251/261 – auch im Einzeltarif)

Optimal für kleine und mittelständige Unternehmen der Branchen

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Dienstleistungen
  • Freie Berufe (z.B. Architekt, Arzt, Rechtsanwalt)
  • Genossenschaften
  • Handel
  • Handwerk
  • Industrie
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Vereine, Verbände und sonstige Organisationen
  • Öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen
  • Vereine, Verbände und sonstige Organisationen

Für Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen empfiehlt sich der Abschluss der Kfz-FlottenPolice.

FlottenPolice

Versicherungsschutz für gewerbliche Fuhrparks ab zehn Motorfahrzeugen

Die Kfz-FlottenPolice ist auf gewerbliche Fuhrparks ab zehn Motorfahrzeugen zugeschnitten. Alle Pkw und Nutzfahrzeuge des Fuhrparks, auch Anhänger und Auflieger, werden mit einem einheitlichen Beitragssatz versichert.

Produkt-Highlights

  • Einheitlicher Beitragssatz für den gesamten Fuhrpark einschließlich Anhänger
  • Erstmalige Einstufung nach dem bisherigen individuellen Schadenverlauf
  • Bei günstigem Schadenverlauf Senkung des Beitragssatzes im Folgejahr für den gesamten Fuhrpark um bis zu 3 FlottenPolice-Klasse

Sämtliche Motorfahrzeuge, Anhänger und Auflieger werden in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung in einen einheitlichen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) eingestuft, in die sogenannte FlottenPolice-Klasse.

  • Die Ersteinstufung erfolgt nach dem bisherigen individuellen Schadenverlauf des Fuhrparks. Dafür sind entsprechende Unterlagen einzureichen
  • Der SFR wird auch für Risiken und Sparten gewährt, die im Standardtarif keinen SFR erhalten, z. B. auch für Anhänger/Auflieger und in der Teilkasko.
  • Zur Hauptfälligkeit erfolgt in Abhängigkeit vom Schadenverlauf eine Umstufung des gesamten Fuhrparks in eine andere FlottenPolice-Klasse.
     

Tarifniveau

  • Pkw: keine weichen Tarifmerkmale, der Leistungsumfang basiert auf der Kfz-Police-Plus
  • Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht und Kasko können weitere optionale Zusatzversicherungen abgeschlossen werden
  • Werkstattservicenachlass 15% für Pkw
  • Nachlass für Elektroantrieb in Höhe von 15% für
    - Pkw (WKZ 112)
    - Pkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (WKZ 251/261 – auch im Einzeltarif)

Optimal für

  • größere Unternehmen mit Fuhrparks von zehn bis unter 30 Motorfahrzeugen

Hinweis: Bei Fuhrparks ab 30 Fahrzeugen oder einem Beitragsvolumen von mindestens 50.000 EUR empfehlen sich individuelle Versicherungslösungen, sprechen Sie Ihren Maklerbetreuer an.

Fahrerschutz

Zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fahrer

Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen. Bei unfallbedingtem Krankenhausausenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet. Weiterhin werden z.B.: Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

Produkt-Highlights

  • Versichert Fahrer bereits ab 17 Jahre
  • Leistung werden unabhängig davon erbracht, ob der Unfall selbstverursacht war oder nicht
  • Keine Leistungseinschränkung bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers
  • Günstiger Jahresbeitrag von 29,95 EUR
     

Die Fahrerschutz-Versicherung ist bei Pkw- und Camping-Kfz, sowie für Fahrzeuge in der Branchen und FlottenPolice abschließbar. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge. Voraussetzung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit mehr als der gesetzliche Mindestdeckung.

Geleistet wird bei tatsächlich entstandenen Personenschäden, soweit diese nicht anders geltend gemacht werden können.

Leistungen

  • Schmerzensgeld (bei einem Krankenhausaufenthalt von mindestens fünf Tagen)
  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall immer dann, wenn kein anderer dafür aufkommt
  • Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen wir z.B.
    - eine Hinterbliebenenrente (z.B. Witwen-oder Waisenrente),
    - ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

Folgende Leistungen Dritter bleiben unberücksichtigt bzw. werden nicht angerechnet:

  • Private Krankentagegeldversicherung
  • Private Krankenhaustagegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht geleistet wird bei

  • vorsätzlicher Herbeiführung
  • Schäden, bei denen der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand
  • Schäden, die von einem Versicherungsnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis verursacht wurden
  • Ansprüchen Dritter (z. b. Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber)
  • Schäden durch Kernenergie
  • Beteiligung an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und deren Übungsfahrten. (Die Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen ist eine Pflichtverletzung!)
     

Werkstattservice

Die Entlastung in Kaskoschadenfall inklusive fairer Beitrag

Mit dem komfortablen Werkstattservice nimmt die KRAVAG Ihrem Kunden einen großen Teil der Last von den Schultern: Die Werkstattwahl, die Organisation des Ab- und Rücktransports des Pkws, die Bereitstellung eines Leihwagens und sogar die Reinigung des reparierten Unfallwagens. Und dabei spart man noch bares Geld, denn mit dem "Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung" werden die Beiträge für die KfzPolice um 15% in der Kasko reduziert.

Leistungen im Kaskoschadenfall

  • Abholung des PKWs vom Unfallort
  • Reparatur in einer von ca. 900 ausgewählten Partnerwerkstätten
  • Reinigung des PKWs
  • Rücktransport des PKWs
  • Bereitstellung eines kleinen Ersatzfahrzeugs für den Zeitraum der Reparaturarbeiten
  • drei Jahre Garantie auf alle ausgeführten Reparaturarbeit

Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung

Wenn der Kunde sich bei Vertragsabschluss für den Werkstattservice entschließt, erhält er 15 % Nachlass in der Teilkasko und Vollkasko. Für diese Verträge besteht die Verpflichtung, den Werkstattservice in Anspruch zu nehmen, indem der Schadenfall unverzüglich der Schadenhotline gemeldet wird.

Den Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung gibt es nur für Pkw (WKZ 112).

Lässt der Kunde trotz vertraglich vereinbarten Werkstattservices sein Fahrzeug in einer anderen als der von uns empfohlenen Werkstatt reparieren, ist der Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.

Zusatzleistungen für den Kunden

  • Sofortige Werkstattvermittlung
  • Hol- und Bringservice
  • Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs (bei Glasreparatur: Entfernung der Glassplitter aus dem Innenraum)
  • Kostenloser kleiner Ersatzwagen der Klasse 1 für die Dauer der Reparatur (gilt nicht bei Totalschaden); sofern an dem Ersatzfahrzeug ein Schaden entsteht, erstatten wir die Selbstbeteiligung bis zu 500 EUR je Schadenfall
  • Verlängerte Garantie von drei Jahren auf die ausgeführten Arbeiten und Eintritt in die Herstellergarantie
     
     

Weitere Vorteile des Werkstattservices

  • Partnerwerkstätten sind durch DEKRA geprüft und zertifiziert
  • Rückmeldung der Partnerwerkstatt beim Kunden binnen maximal zwei Stunden nach telefonischer Schadenmeldung zwecks Terminierung des Reparaturbeginns
  • 24-Stunden-Service für Notfälle und zeitnaher Reparaturbeginn
  • Verwendung von Originalersatzteilen, keine Gebrauchtteile oder Identteile
  • Keine Vorleistungspflicht für den Kunden, die Werkstatt rechnet direkt mit der KRAVAG ab (Ausnahme: Selbstbeteiligung, Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung, Abzüge neu für alt)
  • Neuwagengarantien sind gemäß Rechtsprechung (EU-Recht) seit 2002 durch Werkstattservice nicht mehr gefährdet

Glasbruchschäden

Für Glasbruchschäden haben wir Kooperationen mit Wintec-Autoglas und Junited Autoglas geschlossen. Es handelt sich um zertifizierte und auf Glasbruch spezialisierte Unternehmen, die den Schaden qualifiziert beheben. Auf alle ausgeführten Arbeiten wird eine 6-jährige Garantie auf die ausgeführten Arbeiten, sowie eine 30-jährige Garantie auf eine Steinschlagreparatur der Scheibe gewährt.

Die Vorteile der Glasreparatur

  • Keine Kosten für den Kunden, denn die Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden über die u. g. Schaden-Hotlines gemeldet wird!
  • Schnelle und fachgerechte Reparatur mit Garantie
  • Die Werkstatt rechnet direkt mit der KRAVAG ab

Zusatzfahrer

Das besondere Angebot für Fahrer unter 23 Jahren für 318 EUR jährlich

Für viele junge Menschen bedeutet der Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Endlich ist man nicht mehr auf das „Taxi Mama“ angewiesen. Doch ein eigenes Auto ist am Anfang schwer zu finanzieren. Was also machen? Das Auto von Mama oder Papa fahren, kann dann teuer werden.

Damit dies bei jungen Fahrern bis 23 nicht so teuer wird, bietet die KRAVAG eine besondere Lösung an: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann ein weiterer Fahrer in einem Pkw-Vertrag* eingeschlossen werden, der bereits bei der R+V, KRAVAG oder Condor besteht – und das zu einem festen Beitrag. Der junge Fahrer darf dann nicht nur das eine Auto (z. B. das der Eltern) fahren, sondern auch weitere bei diesen Gesellschaften versicherte Pkw – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder der Firmenwagen des Ausbildungsbetriebs.

*Voraussetzung: der Kreis der berechtigten Fahrer ist nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt.

Das ganz besondere Highlight: Hat der junge Fahrer später sein eigenes Auto, bekommt er bei uns eine besonders günstige Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 5 – unabhängig davon, wie lange er als Zusatzfahrer mit den anderen Autos gefahren ist. Und damit spart Ihr junger Kunde richtig Geld.

Produkt-Highlights

  • Für alle jungen Fahrer bis 23 Jahre ohne eigenen PKW
  • Nur 318 EUR jährlich
  • Zusatzfahrer kann auch andere bei der R+V-Gruppe versicherten PKW fahren
  • Bis zu drei Zusatzfahrer pro Vertrag möglich
  • Sondereinstufung auf SF-Klasse 5 bei anschließender Erstzulassung eines PKW
  • Für die Vergabe der Sondereinstufung SF 5 aus Zusatzfahrer wird eine Mindestlaufzeit von einem Jahr eingeführt, d. h. der Zusatzfahrer muss zukünftig mindestens 1 Jahr für den neuen VN in einem anderen Vertrag bei uns eingeschlossen gewesen sein

Wichtig zu wissen:

  • Zusatzfahrer darf weder Halter noch Versicherungsnehmer sein
  • Kein Einschluss bei Verträgen mit einer Sonder-Ersteinstufung inkl. einer Fahrerkreis- und Fahreralterbeschränkung möglich (SFR-Angleichung (SFX), Partnerregelung (SF8))
  • 3 Zusatzfahrer pro Vertrag für 318 EUR je Zusatzfahrer
  • Kann jederzeit ausgeschlossen werden
  • Abschließbar für alle Produktlinien ab 7/2013
  • Nicht abschließbar in der BranchenPolice, FlottenPolice und im Großkundentarif
    - Der Zusatzfahrer darf jedes beliebige Pkw, das die o.g. Voraussetzungen erfüllt bei uns versichert ist – ganz egal, ob es Verwandten, Freunden oder dem Arbeitgeber gehört, fahren.

Hat der junge Fahrer später sein eigenes Auto, bekommt er bei uns eine besonders günstige Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 5 – wenn der Zusatzfahrer mindestens 1 Jahr in einem anderen Vertrag bei uns  eingeschlossen gewesen ist. Und damit spart Ihr junger Kunde richtig Geld.

Voraussetzung für den neuen Vertrag mit der SF-Klasse 5:

  • Versicherungsnehmer ist der ehemalige Zusatzfahrer und hat bisher kein Auto versichert
  • Versichert wird ein Pkw (Wkz 112)
  • Es gibt keinen abweichenden Halter
  • Möglich bei R+V-Kfz premium und der KRAVAG-KfzPolice

Hinweis: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann keine Nutzungsberechtigung für Fahrzeuge "erkauft" werden, die der Zusatzfahrer auf sich selbst zugelassen und/oder versichert hat - unabhängig davon, ob die Zusatzfahrer-Option im eigenen oder fremden Vertrag abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist der Zusatzfahrer als regulärer Fahrer im Vertrag zu erfassen.

KONTAKT

Benjamin Andres

Key Account Management

KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG

Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg

Tel +49 40 23606 4360

Fax +49 611 182272492

Mobil +49 151 26417178

E-Mail: Benjamin.Andres@kravag.de