KRAVAG KfzPolice
Produkt-Highlights und Sondereinstufungen
BranchenPolice
Versicherungsschutz für gewerbliche Fuhrparks ab drei Motorfahrzeuge
Die Kfz-BranchenPolice ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen mit Fuhrparks von drei bis neun Motorfahrzeugen konzipiert. Versicherbar sind Pkw, Nutzfahrzeuge, Omnibusse, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Krafträder und Campingfahrzeuge.
Produkt-Highlights
Der Versicherungsnehmer muss Halter der Fahrzeuge sein. Ausgenommen hiervon ist die Zulassung auf den Geschäftsführer/Betriebsinhaber oder eine zulassungsrechtliche Notwendigkeit (z. B. bei GbR).
SFR-Systematik
Bestehende Fahrzeuge und neu hinzukommende profitieren von günstigen Einstufungen in die Schadenfreiheitsklassen. Wenn beim Vorversicherer ein SFR vorhanden ist, der schlechter als die nachfolgend genannten Ersteinstufungsklassen ist, wird die SFR-Einstufung wie folgt vorgenommen.
Tarifniveau
Optimal für kleine und mittelständige Unternehmen der Branchen
Für Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen empfiehlt sich der Abschluss der Kfz-FlottenPolice.
FlottenPolice
Versicherungsschutz für gewerbliche Fuhrparks ab zehn Motorfahrzeugen
Die Kfz-FlottenPolice ist auf gewerbliche Fuhrparks ab zehn Motorfahrzeugen zugeschnitten. Alle Pkw und Nutzfahrzeuge des Fuhrparks, auch Anhänger und Auflieger, werden mit einem einheitlichen Beitragssatz versichert.
Produkt-Highlights
Sämtliche Motorfahrzeuge, Anhänger und Auflieger werden in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung in einen einheitlichen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) eingestuft, in die sogenannte FlottenPolice-Klasse.
Tarifniveau
Optimal für
Hinweis: Bei Fuhrparks ab 30 Fahrzeugen oder einem Beitragsvolumen von mindestens 50.000 EUR empfehlen sich individuelle Versicherungslösungen, sprechen Sie Ihren Maklerbetreuer an.
Fahrerschutz
Zusätzlicher Versicherungsschutz für den Fahrer
Die Fahrerschutz-Versicherung ergänzt die Kfz-Haftpflicht und dient zur Absicherung des Fahrers bei selbst- oder mitverursachten Unfällen. Bei unfallbedingtem Krankenhausausenthalt ab 5 Tagen wird Schmerzensgeld geleistet. Weiterhin werden z.B.: Kosten für Verdienstausfall, Haushaltshilfe, behindertengerechte Umbaumaßnahmen. Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.
Produkt-Highlights
Die Fahrerschutz-Versicherung ist bei Pkw- und Camping-Kfz, sowie für Fahrzeuge in der Branchen und FlottenPolice abschließbar. Dies gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsverträge. Voraussetzung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit mehr als der gesetzliche Mindestdeckung.
Geleistet wird bei tatsächlich entstandenen Personenschäden, soweit diese nicht anders geltend gemacht werden können.
Leistungen
Folgende Leistungen Dritter bleiben unberücksichtigt bzw. werden nicht angerechnet:
Nicht geleistet wird bei
Werkstattservice
Die Entlastung in Kaskoschadenfall inklusive fairer Beitrag
Mit dem komfortablen Werkstattservice nimmt die KRAVAG Ihrem Kunden einen großen Teil der Last von den Schultern: Die Werkstattwahl, die Organisation des Ab- und Rücktransports des Pkws, die Bereitstellung eines Leihwagens und sogar die Reinigung des reparierten Unfallwagens. Und dabei spart man noch bares Geld, denn mit dem "Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung" werden die Beiträge für die KfzPolice um 15% in der Kasko reduziert.
Leistungen im Kaskoschadenfall
Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung
Wenn der Kunde sich bei Vertragsabschluss für den Werkstattservice entschließt, erhält er 15 % Nachlass in der Teilkasko und Vollkasko. Für diese Verträge besteht die Verpflichtung, den Werkstattservice in Anspruch zu nehmen, indem der Schadenfall unverzüglich der Schadenhotline gemeldet wird.
Den Werkstattservice mit vorheriger vertraglicher Bindung gibt es nur für Pkw (WKZ 112).
Lässt der Kunde trotz vertraglich vereinbarten Werkstattservices sein Fahrzeug in einer anderen als der von uns empfohlenen Werkstatt reparieren, ist der Erstattungsanspruch auf 85 % der erforderlichen Reparaturkosten begrenzt.
Zusatzleistungen für den Kunden
Weitere Vorteile des Werkstattservices
Glasbruchschäden
Für Glasbruchschäden haben wir Kooperationen mit Wintec-Autoglas und Junited Autoglas geschlossen. Es handelt sich um zertifizierte und auf Glasbruch spezialisierte Unternehmen, die den Schaden qualifiziert beheben. Auf alle ausgeführten Arbeiten wird eine 6-jährige Garantie auf die ausgeführten Arbeiten, sowie eine 30-jährige Garantie auf eine Steinschlagreparatur der Scheibe gewährt.
Die Vorteile der Glasreparatur
Zusatzfahrer
Das besondere Angebot für Fahrer unter 23 Jahren für 318 EUR jährlich
Für viele junge Menschen bedeutet der Führerschein einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Freiheit. Endlich ist man nicht mehr auf das „Taxi Mama“ angewiesen. Doch ein eigenes Auto ist am Anfang schwer zu finanzieren. Was also machen? Das Auto von Mama oder Papa fahren, kann dann teuer werden.
Damit dies bei jungen Fahrern bis 23 nicht so teuer wird, bietet die KRAVAG eine besondere Lösung an: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann ein weiterer Fahrer in einem Pkw-Vertrag* eingeschlossen werden, der bereits bei der R+V, KRAVAG oder Condor besteht – und das zu einem festen Beitrag. Der junge Fahrer darf dann nicht nur das eine Auto (z. B. das der Eltern) fahren, sondern auch weitere bei diesen Gesellschaften versicherte Pkw – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder der Firmenwagen des Ausbildungsbetriebs.
*Voraussetzung: der Kreis der berechtigten Fahrer ist nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt.
Das ganz besondere Highlight: Hat der junge Fahrer später sein eigenes Auto, bekommt er bei uns eine besonders günstige Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 5 – unabhängig davon, wie lange er als Zusatzfahrer mit den anderen Autos gefahren ist. Und damit spart Ihr junger Kunde richtig Geld.
Produkt-Highlights
Wichtig zu wissen:
Hat der junge Fahrer später sein eigenes Auto, bekommt er bei uns eine besonders günstige Sondereinstufung mit der Schadenfreiheitsklasse 5 – wenn der Zusatzfahrer mindestens 1 Jahr in einem anderen Vertrag bei uns eingeschlossen gewesen ist. Und damit spart Ihr junger Kunde richtig Geld.
Voraussetzung für den neuen Vertrag mit der SF-Klasse 5:
Hinweis: Mit dem Angebot Zusatzfahrer kann keine Nutzungsberechtigung für Fahrzeuge "erkauft" werden, die der Zusatzfahrer auf sich selbst zugelassen und/oder versichert hat - unabhängig davon, ob die Zusatzfahrer-Option im eigenen oder fremden Vertrag abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist der Zusatzfahrer als regulärer Fahrer im Vertrag zu erfassen.
KONTAKT
Benjamin Andres
Key Account Management
KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG
Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg
Tel +49 40 23606 4360
Fax +49 611 182272492
Mobil +49 151 26417178
E-Mail: [email protected]