Maschinenversicherung: Darum ist sie für Betriebe so wichtig

Wussten Sie, dass Maschinenschäden zu den Top-10 Schadenursachen bei Unternehmen gehören – Bedienfehler eingeschlossen?

Alle zehn Minuten tritt in Deutschland ein versicherter Maschinenschaden ein.

Funktionierende Maschinen sind für Gewerbebetriebe unverzichtbar. Werden sie beschädigt oder zerstört, drohen unter Umständen hohe Wiederherstellungskosten, Stillstand und damit sogar die Gefährdung beruflicher Existenzen.

Für einen gravierenden Maschinenschaden kann es viele Auslöser geben. Angefangen von technischen Ursachen über Bedienungsfehler bis zu vorsätzlichen Beschädigungen, etwa durch Vandalismus. Unternehmer, die dagegen nicht versichert sind, gehen ein hohes Risiko ein. Denn mit einer üblichen Sach- oder Betriebsinhaltsversicherung sind nicht alle Gefahren abgedeckt. Sie greifen zum Beispiel nicht bei ungeschickter Handhabung oder Vorsatz. Die Maschinenversicherung von Zurich beinhaltet eine Allgefahrendeckung und schützt Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen unvorhersehbarer Ereignisse.

Versichert werden stationäre und fahrbare Maschinen

Unterschieden wird zwischen stationären und fahrbaren beziehungsweise transportablen Maschinen. Zur ersten Kategorie zählen bei der Firmen Maschinenversicherung von Zurich beispielsweise:

Stationär

Fahrbar

·       Pumpen

·       Gabelstapler

·       Biege- und Hebeeinrichtungen

·       Mähdrescher

·       Aufzüge

·       Kehrmaschinen

·       Druckmaschinen

·       Bauaufzüge

·       Säge-, Dreh-, Schleif-, Fräs- und Hobelmaschinen

·       Gerätewagen

 

·       und einige mehr.

 

Wie schon erwähnt, sind die Maschinen gegen so gut wie alle Beschädigungen versichert. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Frost und Eisgang, durch Kurzschlüsse und Überspannung, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, durch Wasser- und Öl- oder Schmiermittelmangel oder das Zerreißen infolge von Über- oder Unterdruck. Ebenso ist das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen abgedeckt.

Bei fahrbaren Maschinen sind auch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub versichert, ebenso Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Erdbeben und Überschwemmung.

Wie schnell einer dieser Schäden eintritt, können Sie Ihren Kunden anhand typischer Schadenfälle aus der Praxis schildern.

Ein Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter stellt an der Drehmaschine eine falsche Drehzahl ein. Dadurch werden die Maschine und das Werkstück des Kunden schwer beschädigt, Reparaturkosten in Höhe von mehreren tausend Euro fallen an. Die Zurich Firmen Maschinenversicherung gleicht den Schaden aus.

Durch einen Bedienungsfehler eines Mitarbeiters an einer Flaschenabfüllmaschine werden der Motor und die Elektronik beschädigt. Die Reparatur ist nicht mehr möglich, so dass eine neue Maschine angeschafft werden muss. Die Maschine wird aufgebaut und das Betriebssystem kalibriert.

Oder: Der Gabelstapler eines Lebensmittelhändlers wird übermäßig beansprucht. Ein Mitarbeiter nutzt den Stapler trotz der Überlastung weiter, um früher Feierabend zu machen. Die Hydraulik wird dabei beschädigt. Der Gabelstapler wird am gleichen Tag repariert, da es sich voraussichtlich um einen Schaden unter 10.000 EUR handelt.

Die Maschinenversicherung ist auch für kleine Unternehmen wichtig!

Nicht nur Unternehmen mit schwerem Gerät fahren mit einer Maschinenversicherung gut. Auch kleine und mittlere Betriebe verfügen oft über teure Geräte, die sie umfassend absichern sollten. Etwa für den Fall, dass in einer Restaurantküche ein teurer Spezialofen durch unsachgemäße Handhabung beschädigt wird. Oder: In einem auf Kaffeespezialitäten ausgerichteten Bistro verursacht ein Kurzschluss einen irreparablen Schaden an einer hochwertigen Kaffeemaschine. Die Maschinenversicherung kommt in diesem Fall für die Neuanschaffung auf.

Was ist alles beitragsfrei mitversichert:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 25.000 EUR
  • Bewegungs- und Schutzkosten bis 25.000 EUR
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich bis 25.000 EUR
  • Luftfrachtkosten bis 25.000 EUR
  • Feuerlöschkosten bis 25.000 EUR
  • Eichkosten bis 5.000 EUR
  • Schadensuchkosten bis 2.500 EUR
  • Sachverständigenkosten bis 5.000 EUR
  • Grobe Fahrlässigkeit bis 10.000 EUR

 

Zusätzlich bei stationären Maschinen:

Zusätzlich bei fahrbaren Maschinen:

·       Fundamente bis 10.000 EUR

·       Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung

·       Werkzeuge bis 10.000 EUR

·       Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

 

Weitere Pluspunkte sind:

  • Zusatzgeräte und Ersatzteile bis 10.000 EUR auf „Erstes Risiko“
  • Sofortige Beauftragung der Reparatur bei Schäden bis 10.000 EUR
  • Sachen im Gefahrenbereich bis 5.000 EUR auf „Erstes Risiko“
  • Innere Unruhen bis zu 100.000 EUR
  • Die Dauer der Reparatur in einer Werkstatt sowie während des Hin- und Rücktransportes
  • Mindestentschädigung im Totalschadenfall von 30 % des Versicherungswertes
  • GAP-Deckung
  • Bei Totalschaden Neuwertentschädigung in den ersten zwölf Monaten nach erstmaliger Inbetriebnahme
  • Vorsorgeversicherung von 50 % der Versicherungssumme, maximal 250.000 EUR
  • Datenversicherung bis 10.000 EUR
  • Unterversicherungsverzicht bis 10 % Abweichung vom Versicherungswert

Wichtig: Ausschließlich privat genutzte Sachen sind mit der Maschinenversicherung nicht mitversichert. Das gilt auch für Vorführgeräte oder fremde Sachen, die Ihrem Kunden für Service-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten überlassen wurden. Prototypen, Sonderanfertigungen und Ähnliches sind ebenfalls vom Schutz ausgeschlossen.

Das sind sinnvolle Ergänzungs-Policen:

Bei der Versicherungssumme sollten Sie in der Beratung darauf achten, dass sie sich am jeweiligen Neuwert der zu versichernden Maschine orientiert. Um Unterversicherung zu vermeiden, können Sie außerdem eine Anpassungsklausel vereinbaren. Dadurch werden Deckungssumme und Beiträge an die Preisentwicklung angepasst.

Bei der Vermittlung von Maschinenversicherungen bieten sich außerdem Möglichkeiten zu weiteren Abschlüssen. So kann zum Beispiel eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein. Ebenso eine Mehrkostenversicherung: Sie springt ein, wenn Kosten für eine Leihmaschine anfallen oder wenn wegen eines Maschinenschadens Aufträge an externe Betriebe vergeben werden müssen. Eine Beratung zu Maschinenversicherungen bietet also noch viel zusätzliches Vermittlungspotenzial.

 

Lesen Sie auch hierzu mehr: Zurich Maklerweb/ Firmenkunden oder auch auf den Zurich Maklerimpuls: Maschinenversicherung: Darum ist sie für Betriebe so wichtig

 

Ihre Ansprechpartner:

Martin Becker Vertriebs-Innendienst 0221 7715 5324 oder martin-b.becker@zurich.com

Markus Witt Regionalmanager GI: 0172 2039142 oder markus.witt@zurich.com