Noch flexibler mit Leistungs-Extras – die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche

Den Kunden dort abholen, wo er es braucht; nichts Geringeres ist unser Anspruch. Mehr Leistung, attraktive Preise und ein starker Vertriebsservice charakterisieren die neue Berufsunfähigkeitsversicherung des Biometrie-Experten.

Aus vier wird drei – plus neue Leistungen

Noch übersichtlicher für Ihre Kunden: Aus bisher vier werden drei Tarife, gespickt mit vorteilhaften Leistungsmerkmalen. Da unsere Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in der bisherigen Tarifausprägung Produkteigenschaften auf dem Niveau einer Premium-Leistung hat, wird der „Basis“-Tarif in Premium umbenannt. Mit Premium Plus, unserem beliebtesten Tarif, bekommt der Kunde zusätzliche Leistungen bei einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit: Zukünftig zahlen wir sogar die AU-Leistungen bis zu 24 Monate statt 18 Monate. In der dritten Tarifausprägung, Premium Exklusiv, kann der Kunde zusätzliche Leistung bei schwerer Krankheit oder schwerer Beeinträchtigung sowie die Anwartschaft auf eine Risikolebensversicherung erwarten.

Zusätzlich ist unsere neue Berufsunfähigkeitsversicherung darauf ausgelegt, durch eine differenzierte Betrachtung verschiedenster Einzelmerkmale individuelle Beiträge zu kalkulieren und damit vielfach günstigere Preise anzubieten.

Leistungen bei Verlust der Grundfähigkeiten sowie umfangreiche Kapitalhilfen runden die neue Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Weiterer Pluspunkt: Im Fall einer voraussichtlichen Ablehnung des Leistungsantrags bieten wir Ihrem Kunden eine finanzielle Unterstützung bis zu 500 Euro für die Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung. Über all diese Kundenvorteile hinaus wird Ihre Beratungsleistung mit attraktiven Provisionszahlungen wertgeschätzt.

Bei allen Tarifen gehören diese Leistungsbausteine zum Paket:

  • Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten: Bei Verlust der Seh-, Sprech- oder Hörfähigkeit zahlt die Hannoversche Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
  • Umschulungs- sowie Rehabilitationshilfe bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit: Zahlung einer einmaligen pauschalen Umschulungshilfe in Höhe von 1.500 Euro. Wir beteiligen uns an den Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen bei Aussicht auf Neuaufnahme einer Berufstätigkeit in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 6.000 Euro).
  • Hilfe zur Rückkehr ins Berufsleben: Stellen wir im Rahmen der Nachprüfung die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit ein, zahlen wir dem Kunden eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 12 Monatsrenten (insgesamt maximal 15.000 Euro). Zusätzlich bezahlen wir Schulungsmaßnahmen von bis zu 3.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie auf dem Kontaktmarktplatz der Hannoverschen