Zurich: Berufsunfähig? Dieser Service hilft Ihren Kundinnen und Kunden beim Neustart in den Job

„Sachen“ sind besser versichert als ihre Besitzer

Verdrängung & Gefährliches Halbwissen sorgen bei Kundinnen und Kunden für unterdurchschnittliche Absicherungsquote, besonders bei jüngeren Menschen. Dabei ist es hier noch wichtiger, denn psychische Erkrankungen treffen immer mehr junge Menschen.

Wer zahlt die Handyrechnung, Netflix oder den vollen Kühlschrank?

  • 33,5% Psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten
  • 20,1% Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparates
  • 17,4% Krebs und andere bösartige Geschwüre

 

Wahrscheinlichkeit Berufsunfähig zu werden

  • 26% bei heute 30-jährigen Frauen
  • 24% bei heute 30-jährigen Männern
  • Es trifft durchschnittlich jeden Vierten, Ø BU-Alter 44 Jahre

Bei Berufsunfähigkeit eine ordentliche Rente zu bekommen, ist für Betroffene eine große Erleichterung.

Noch besser fährt dein Kunde, wenn seine Versicherung ihm auch die bestmögliche Unterstützung zur Genesung und Rückkehr ins Berufsleben ermöglicht.

Der kostenlose Service zur Wiedereingliederung ist seit 1991 Bestandteil der Zurich Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei arbeiten wir von Anfang an mit unserem Partner ReIntra zusammen, einem renommierten medizinisch-berufskundlichen Beratungs- und Integrationsdienst aus Unterföhring bei München.
Auf Wunsch berät und unterstützt er Menschen, die durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig geworden sind. Ziel ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden so weit wie möglich wiederherzustellen.

 

Wie sieht eine Unterstützung nun konkret aus?

Ein Fall aus der Praxis:

Nicole M. (34, Name geändert) hatte sich mit einem Büroservice und Buchhaltung selbständig gemacht. Als Beifahrerin auf dem Motorrad zog sie sich bei einem Unfall eine Wirbelkörperfraktur zu. Nerven und Rückenmark waren nicht beteiligt. Nicole M. erhielt eine konservative Behandlung, wurde also nicht operiert.
Die Therapie brachte allerdings keinerlei Verbesserung.

Nach sechs Monaten Berufsunfähigkeit beschloss sie, den Service ihrer BU-Versicherung zu nutzen und schaltete das ReIntra Reha-Management ein. Dessen Mitarbeiter machten zunächst die einzige Klinik in Deutschland mit einem auf Nicole M.s Verletzung zugeschnittenen Spezialprogramm ausfindig.
Dann kümmerten sie sich darum, dass die Patientin dort aufgenommen wurde. Es folgte ein fünfwöchiger Klinikaufenthalt, dessen Kosten in Höhe von rund 8.000 Euro die Zurich Gruppe Deutschland trug.

Das Ergebnis: Nicole M. ist seitdem wieder zu 100 Prozent arbeitsfähig und kann ihre selbständige Tätigkeit in vollem Umfang fortsetzen.

Ein Fall aus der Praxis:

Andreas M. (38, Name geändert) arbeitete fast 20 Jahre als Industriemechaniker in der Produktion von Landmaschinenteilen, als er mehrere Bandscheibenvorfälle erlitt. Es folgte eine monatelange Arbeitsunfähigkeit. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und eine ambulante Physiotherapie zogen sich über Wochen hin.
Vier Jahre lang war Andreas M. immer wieder arbeitsunfähig und musste sich behandeln lassen. Ein Martyrium, das nach vier Jahren erst mit Hilfe der ReIntra-Berater beendet werden konnten.
Gemeinsam mit dem mittlerweile 42-Jährigen suchten sie in seiner Heimatregion einen geeigneten Umschulungsbetrieb – mit Erfolg: Im Sommer 2021 schloss Andreas M. seine Umschulung ab und wurde danach von dem neuen Betrieb übernommen.

Das Ergebnis: Die Umschulung brachte auch gleich einen neuen Job

 

Weitere Highlights außerhalb des Standards:

Mit unseren Erklärfilmen können Sie Ihren Kundinnen und Kunden schnell und einfach die Leistungen erläutern.
Preise vergleichen kann auch die Maschine, individuell beraten nur der Profi.

Überbrückungshilfe:

Die Zurich Überbrückungshilfe leistet infolge Einstellung der Krankentagegeldzahlung durch den Krankenversicherer für den Zeitraum von 12 Monaten wird die Überbrückungshilfe in Höhe der vereinbarten BU-Rente gezahlt. Egal ob die BU-Leistung anerkannt wurde, die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Das bedeutet: Kein Streit, Kein Ärger, Kein bürokratischer / juristischer „Schreibkram“ zwischen zwei unterschiedlichen Leistungserbringern

Clip Zurich BU-Überbrückungshilfe (4,02 Minuten)

 

Assistanceleistungen: Service im Leistungsfall durch Teleclaiming

Die heutigen Berufsbilder gestalten sich deutlich vielseitiger als früher. Dies macht die Einschätzung des BU-Grades aus der Ferne oft nicht einfach. Zurich unterstützt daher als einer von nur noch 3 Versicherern in Deutschland, auf Wunsch mit hauseigenen Außenregulierern, die sich vor Ort ein Bild machen und dank entsprechender Vollmachten die Leistung sogar direkt bewilligen können.

Daneben bieten wir auch ein professionelles Tele-Claiming, bei dem Ihre Kunden telefonisch durch Fachkräfte bei der Beantragung der Leistung unterstützt werden. Egal wie, dank der tatkräftigen Hilfen bei der Durchsetzung des Leistungsanspruchs sind die Bearbeitungsdauern bis zur Auszahlung bei Zurich zum einen deutlich kürzer als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und zum anderen deutlich kürzer als im Marktdurchschnitt – ein echter Mehrwert für Sie und Ihre Kunden, wenn es darauf ankommt.

Mehr Infos zur Assistanceleistung im Clip Zurich BU-Assistanceleistungen (3,07 Minuten)

Beitragsstabilität:
Zurich verzichtet seit jeher auf die Möglichkeit, den Bruttobeitrag gemäß §163 VVG zu erhöhen und hat bei bestehenden BU-Versicherungen als einer von wenigen Anbietern noch nie den Nettobeitrag erhöht.

Mehr Infos im Clip Zurich BU-Beitragsstabilität (4,18 Minuten)

 

Was uns noch auszeichnet

In der Angebotsphase

  • Hohe Annahmequote von 84,4 %
  • Mit Hilfe des RisikoChecks direkte Einschätzung der Annahmeentscheidung im Kundengespräch möglich
  • Prüfung von Alternativlösungen zur SBU bei nicht normaler Annahme mit wenigen Klicks möglich
  • MedicalHomeService bei Überschreitung der Untersuchungsgrenzen, Kunde kann Ort und Zeit der Untersuchung festlegen

In der Leistungsphase

  • Mit ca. 83 % überdurchschnittlich viele bewilligte Leistungsanträge
  • Leistungssumme: 109 Mio. EUR
  • Regelmäßige Sachstandsinformation während der Leistungsprüfung
  • Einsatz von Außenregulierern beim Kunden vor Ort
  • Unterstützung bei Maßnahmen zur Rehabilitation und beruflichen Reintegration mittels Partner ReIntra
  • Leistungsentscheidung innerhalb von 10 Arbeitstagen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Und Erhalt des Prämienniveaus und eines äußerst kundenfreundlichen Spreizes zwischen Brutto- und Nettoprämie (durchschnittlich 20 %).

Andere Versicherer zahlen nur BU-Rente.
Wir stehen Ihren Kundinnen und Kunden, auch im Leistungsfall eng zur Seite.
Damit entlasten wir auch Sie als Vermittlerin und Vermittler!

Fazit: Achten Sie bei der Wahl des BU-Schutzes nicht nur auf vertraglich garantierten Topschutz, sondern auch auf umfangreichen Service, der Ihre Kunden optimal unterstützt, wenn der Leistungsfall eingetreten ist.

Lesen Sie hier mehr Zurich Leben (apella.de)  oder auch hier: Zurich Maklerweb-Berufsunfähigkeits-Schutzbrief

 

Ihre Ansprechpartner:

Thomas Schulz Regionalmanager Life: 0173 7012945 oder [email protected]

Patrick Wiertz Tandempartner Life: 0221 7715-6553 oder [email protected]

 

oder auf dem Kontaktmarktplatz der Zurich